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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Diplom-Übersetzer Michael Bernhardt, 66113 Saarbrücken (nachfolgend „Übersetzer“ genannt) und dem Auftraggeber.

Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen gegenüber dem Auftraggeber erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

 

​Auftragsumfang

 

Die beauftragten Arbeiten (Übersetzung, Transkription, Untertitelung oder Lektorat) werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Arbeit je nach Vereinbarung entweder schriftlich per Postversand oder in elektronischer Form, z. B. als Microsoft Word Dokument. Das Layout richtet sich nach Möglichkeit nach der Originalvorlage, soweit dies in zumutbarem Rahmen technisch möglich ist. Bei nicht-editierbaren Ausgangsdateien, z. B. Scans, und besonderen Anforderungen des Auftraggebers an das Layout der Übersetzung fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten für den Zeitaufwand der Layoutarbeiten an. Für alle Aufträge ist der im Angebot genannte Preis verbindlich. Der Auftrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme muss schriftlich oder in Textform, z. B. durch E-Mail-Nachricht, erfolgen.

Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und kostenfrei. Der Übersetzer kann die Auftragsübernahme aus besonderen Gründen ablehnen und vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall teilt der Übersetzer dem Auftraggeber unverzüglich die Ablehnung mit.

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Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien, gewünschte Vorlagen und sonstiges Material (z. B. eigene Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.) rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sie sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere z. B. im Hinblick auf die akustische Verständlichkeit bei Audiodateien oder Lesbarkeit bei Dokumenten eignen. Bei Zweifeln über die Eignung oder Kompatibilität des angelieferten Materials hat der Auftraggeber zuvor mit dem Übersetzer Rücksprache zu halten.

Der Auftraggeber stellt bei der Übermittlung von Materialien sicher, dass diese nicht die Rechte Dritter verletzen und stellt den Übersetzer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

Sofern vom Auftraggeber Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträgeraustausch, übernimmt der Übersetzer keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten; diese werden vom Übersetzer grundsätzlich nicht archiviert. Der Übersetzer leistet keinerlei Ersatz für verlustgegangene Daten. Im Falle eines Datenverlustes verpflichtet sich der Auftraggeber, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den Übersetzer zu übermitteln.

Entsprechen die angelieferten Daten nicht den Anforderungen, können sich vereinbarte Zeiten um den Zeitraum bis zur Anlieferung neuer Daten verlängern bzw. verschieben.

Der Übersetzer darf Aufträge ablehnen, soweit der begründete Verdacht besteht, dass die Inhalte gegen geltende Strafgesetze verstoßen würden oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnten, offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden oder der Inhalt sexistischer Natur wäre oder allgemeine ethische Grundwerte missachten würde oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen wäre.

Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

Lieferung und Stornierung

Der Auftraggeber kann durch schriftliche Mitteilung nach Auftragserteilung den Vertrag kündigen. In diesem Fall behält der Übersetzer den Anspruch auf den vollen Honoraranspruch, muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er aufgrund der Kündigung an Aufwendungen erspart. Es wird im Hinblick auf § 648 S. 3 BGB vermutet, dass dem Übersetzer 25 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zusteht. Alle bis zum Eintreffen der Kündigungsmitteilung fertiggestellten Materialien und Arbeiten werden an den Auftraggeber zurückgegeben. Bis zur entsprechenden Bezahlung steht dem Übersetzer jedoch ein Zurückbehaltungsrecht zu.

Die Lieferung der Arbeiten an den Auftraggeber erfolgt innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Frist. Verbindliche Liefertermine in Abweichung von vorgenannter Regelung sind bei Auftragsabschluss ausdrücklich und schriftlich als solche zu vereinbaren. Bei erheblich verzögerter Lieferung und nach Verstreichen einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Verzug entsteht jedoch nicht bei höherer Gewalt oder bei Eintreten von Gründen für die unterbliebene Lieferung, die der Übersetzer nicht zu vertreten hat. Schadenersatzansprüche sind in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern sich während der Bearbeitungszeit Änderungen am Vertragsgegenstand ergeben, sind Honorar und Liefertermine neu zu verhandeln.

Mängelbeseitigung


Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in den Arbeiten enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung geltend gemacht werden. Werden innerhalb der Frist keine begründeten Mängel mitgeteilt, gilt das Werk als abgenommen. Hierauf wird der Übersetzer den Auftraggeber auch jeweils bei Lieferung nochmals hinweisen. Der Auftraggeber hat dem Übersetzer die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist einzuräumen.

Nachträgliche Korrekturen, Änderungen

Für sämtliche nachträgliche Korrekturen und Änderungen seitens des Auftraggebers von bereits erledigten Aufträgen gilt der zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Stundenlohnsatz des Übersetzers.

Haftung

 

Der Übersetzer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, insbesondere von Nebenpflichtverletzungen, ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist (§ 309 BGB).

Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung maximal auf die Höhe des Auftragswertes ohne Nebenkosten. Im Rahmen dieser Haftung wird die Gewährleistung erst fällig, wenn dem Übersetzer die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt wurde.

Der Übersetzer schuldet nur die Übersetzung und, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, insbesondere keine bestimmte Eignung des Werks für bestimmte Zwecke des Auftraggebers.

Eine Haftung des Übersetzers für Verlust der vom Auftraggeber überlassenen bzw. übermittelten Materialien oder Dateien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber muss für einen solchen Fall Kopien der Daten anfertigen und zurückbehalten bzw. seine Daten ausreichend sichern.

Vertraulichkeit

Alle an den Übersetzer übermittelten Texte, Dateien und Inhalte werden vertraulich behandelt. Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer sowie dessen etwaiger Erfüllungsgehilfen kann kein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen gewährleistet werden. Obwohl der Übersetzer in zumutbarem Rahmen alle üblichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten ergreift, ist es nicht auszuschließen, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege außerhalb des Machtbereiches des Auftraggebers auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen. Die Speicherung der Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zum Zweck der Auftragsbearbeitung und Erbringung der bestellten Dienstleistungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, insoweit dies zur Auftragsbearbeitung und zur Erbringung der bestellten Dienstleistungen notwendig ist (z. B. bei bestimmten Sprachkombinationen an muttersprachliche Übersetzer/innen innerhalb des Translations I/O Netzwerkes freiberuflicher Übersetzer/innen).

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Das Honorar des Übersetzers ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

Soweit an den Leistungen des Übersetzers Rechte im Sinne des Urheberrechts (insbesondere Übersetzungen und Bearbeitungen im Sinne des § 3 UrhG) entstehen, werden dem Auftraggeber die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Die Übertragung der Nutzungsrechte an den Leistungen sowie die Übertragung etwaigen Eigentums an körperlichen Werkstücken etc. steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der beauftragten Leistungen. Bis zur vollständigen Bezahlung steht es dem Übersetzer jederzeit frei, die Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte zu untersagen.

Der Auftraggeber sichert dem Übersetzer zu, dass sämtliche notwendigen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den zu übersetzenden Inhalten von dem Auftraggeber eigenverantwortlich und rechtzeitig erworben wurden. Der Auftraggeber stellt den Anbieter ausdrücklich von der Verpflichtung frei, etwaige Meldungen an die zuständigen Verwertungsgesellschaften vorzunehmen und/oder entsprechende Lizenzgebühren zu entrichten. Der Auftraggeber stellt den Übersetzer demgemäß von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheberrechten etc. frei. Die Freistellung beinhaltet auch etwaige Rechtswahrnehmungskosten, die Dritten oder dem Übersetzer entstehen.

 

Schlussbestimmungen

 

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des deutschen internationalen Privatrechts. Unberührt bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber – sofern Verbraucher – seinen Sitz hat.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen.

Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für Streitigkeiten aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand den Sitz des Übersetzers.

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. V01240119

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